print@home: Sind Gebühren für selbst ausgedruckte Tickets Abzocke?
Es klingt wie eine freche Abzocke: Wer Tickets zuhause ausdruckt, zahlt trotzdem Gebühren.
Wer Konzertkarten im Internet bestellt, nutzt häufig die Möglichkeit, Tickets am heimischen Drucker auszudrucken. Denn das spart Zeit und Kosten, denkt sich der naive Kunde. Die Wahrheit ist jedoch, dass der zukünftige Konzertbesucher nicht nur die Tinte und das Papier für die Karte aus eigener Tasche bezahlen muss, ihm wird zusätzlich eine Servicegebühr angerechnet.
„Drucken Sie sich Ihr ticketdirect einfach und bequem unmittelbar nach Vertragsschluss selber aus!“, preist Eventim den eigenen Service an. Doch mit einer Gebühr von 2,50 Euro lässt sich der Ticketanbieter dieses Angebot gut bezahlen. Konkurrent Reservix bietet mit „print@home“ den gleichen Dienst und verlangt immerhin noch stolze zwei Euro.
Eine Begründung für diese Zusatzkosten liefert Reservix: Die Arbeit der Kundenbetreuung, die bei Rückfragen, Umbuchungswünschen oder Veranstaltungsabsagen zur Seite stehe, dürfen auch die print@home-Kunden nutzen. Laut dieser Logik müssen sich also zwei Euro für die Kundenbetreuung bereits in den Portokosten befinden?! Das kommt hin, denn wer seine Karte per Postversand bezieht, zahlt eine Service- und Versandgebühr von vier Euro.
Daher darf die Frage nicht lauten, ob eine Servicegebühr bei selbstausgedruckten Tickets abgeschafft werden sollte, sondern ob sie allgemein unsinnig ist. Denn wie häufig kommt es tatsächlich zu Rückfragen und Umbuchungswünschen? Und weshalb sollte der Kunde im Vorfeld für eine etwaige Veranstaltungsabsage zur Kasse gebeten werden? Es ist löblich, dass sich Unternehmen wie Reservix um Transparenz bemühen, nachvollziehbar ist all das trotzdem nicht.
Die Verbraucherzentrale NRW ließ sich das Verhalten der Ticketanbieter nicht gefallen und klagte. Daraufhin erklärte das Oberlandesgericht Bremen in einem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung die ticketdirect-Klausel von Eventim für unzulässig. Eventim legte Revision gegen das Urteil ein. Der Bundesgerichtshof wird in letzter Instanz entscheiden, ob Kunden weiterhin bei eigener Druckleistung zur Kasse gebeten werden dürfen oder nicht.
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